Windpark RODEN

Auf dem Gemeindegebiet der Kommune Roden und Urspringen im Landkreis Main-Spessart befindet sich das ausgewiesene Wind-Vorranggebiet sowie das ausgewiesene Wind-Vorbehaltsgebiet mit der Bezeichnung „nordöstlich Roden“. Für dieses Gebiet soll in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung (kurz DIE ENERGIE) ein Windpark mit mehreren Anlagen entstehen. Das Vorranggebiet befindet sich sowohl auf kommunalen Grundstücken als auch auf privaten Flächen. Das Projekt ermöglicht der Kommune und Ihren Bürgern langfristig finanzielle Vorteile. Ziel des Projektes ist es, dass von diesen Vorteilen möglichst alle Bürger Rodens profitieren können.

Auf dieser Webseite möchten wir Sie gerne über den Projektstatus aktuell informiert halten und Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung aufzeigen.

Unser Projektstatus

1. Entwick­lung

Bereits abgeschlossen

2. Genehmi­gungs­phase

In Arbeit

Noch offen

Noch offen

Die erste große Hürde unseres Windparkprojekts ist genommen: Mit der überwiegenden Mehrheit der Grundstückseigentümer im Vorranggebiet konnten wir Vereinbarungen schließen und damit eine attraktive Projektfläche sichern. Auch die kommunalen Flächen stehen für das Vorhaben bereit. Nach umfangreichen Gutachten und der Festlegung der ertragreichsten Anlagenstandorte wurde der Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bereits 2024 eingereicht. Derzeit prüft das Landratsamt Main-Spessart den Antrag auf Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit. Nach einem positiven Bescheid können wir die nächsten Schritte zur Umsetzung einleiten. Der Bescheid wird zeitnah erwartet.

Partner: DIE ENERGIE

Als kommunaler Energieversorger mit Hauptsitz in Karlstadt und den Betriebsstellen in Lohr und Veitshöchheim versorgen wir von der ENERGIE mehr als 90.000 Menschen mit Strom und Erdgas – sowie immer mehr auch mit Wärme, Wasser und Dienstleistungen rund um Haus oder Wohnung. Und das mit Weitblick und Empathie: Denn die Region Mainfranken und die Menschen hier vor Ort liegen uns am Herzen! Darum setzen wir uns auch so engagiert für eine nachhaltige und ökologische Energieversorgung ein.


Partner: Thüga Erneuerbare Energien

Die Thüga Erneuerbare Energien (THEE) ist unser starker Partner für die Entwicklung und den Betrieb von Wind- und Solarparks. Als Teil der Thüga-Gruppe bringt THEE langjährige Erfahrung, technische Kompetenz und die Finanzkraft eines großen kommunalen Netzwerks mit. Besonders wichtig: THEE denkt und handelt regional – mit tiefen Wurzeln in der Kommunalwirtschaft und einem klaren Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden und Bürgern. So entstehen Projekte, die nicht nur nachhaltigen Strom liefern, sondern auch echten Mehrwert für die Menschen vor Ort schaffen. Mit einem transparenten Dialog, einem umfassenden Projektmanagement und einem klaren Fokus auf ökologische Zukunftsfähigkeit ist THEE ein starker Motor der Energiewende – auch bei uns in der Region.


Aktuelles

Momentan sind keine aktuellen Meldungen vorhanden.

Projektinfos

Auf der nachstehenden Karte sehen Sie die geplanten Standorte der Windenergieanlagen sowie das Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für Windenergie auf den Gemarkungen Roden und Urspringen.

Die roten Symbole kennzeichnen Anlagen auf gemeindlichen Flächen, die blauen Symbole solche auf privaten Grundstücken.

Bereits bestehende Windenergieanlagen sind in Grau dargestellt. Ebenfalls ist die Entfernung zur Wohnbebauung in der Karte enthalten.

Bei der Standortwahl wird die Nähe zu bestehenden Anlagen sorgfältig berücksichtigt, da Windräder sich bei ungünstiger Platzierung gegenseitig beeinflussen können. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, neue Anlagen im Betrieb zu drosseln, um Ertragseinbußen bei bestehenden Windrädern zu vermeiden.

Aktueller Planungsstand

Aktuell sind sieben Windenergieanlagen in Planung. Die Genehmigungsanträge wurden bereits im Jahr 2024 beim Landratsamt Main-Spessart eingereicht.
Davon sollen:
• vier Anlagen auf kommunalen Flächen und
• drei Anlagen auf privaten Flächen errichtet werden.

Die endgültige Zahl und die exakten Standorte der Anlagen können sich im weiteren Projektverlauf noch ändern – maßgeblich sind die Ergebnisse des laufenden Genehmigungsverfahrens.
Auch mögliche Veränderungen durch Repowering bestehender Anlagen werden in die Planung einbezogen, da dies ebenfalls Einfluss auf den neuen Windpark haben kann.

Ein Ergebnis des Genehmigungsprozesses wird zeitnah erwartet. Die bisherige Bearbeitungsdauer liegt dabei über dem Durchschnitt vergleichbarer Projekte.

Technische Daten

Für den Windpark sind moderne Windenergieanlagen mit einer Leistung von bis zu 7,2 Megawatt (MW) pro Anlage vorgesehen.

Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit am Standort liegt bei 5,7 m/s – das ist zwar unter dem bundesweiten Durchschnitt, ermöglicht mit den geeigneten Anlagentypen aber dennoch beachtliche Stromerträge.

Trotz dieser moderaten Windverhältnisse wird der Windpark einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten.

Direkter Mehrwert für die Kommune

Die Kommune und ihre Bürgerinnen und Bürger sollen direkt vom Windpark profitieren: Durch Pachteinnahmen und den sogenannten Wind-Cent sind pro Anlage jährlich ca. 100.000 € an Zahlungen für die Gemeinde erwartbar. Hinzu kommen Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Darüber hinaus sind eine Beteiligung über eine Energiegenossenschaft sowie eine direkte Beteiligungsmöglichkeit der Kommune vorgesehen. Ein vergünstigter regionaler Stromtarif ist ebenfalls in Planung.

Der Windpark eröffnet neue Perspektiven für die Region – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Gerade in Zeiten knapper kommunaler Haushalte bietet das Projekt eine wertvolle Chance für eine nachhaltige Zukunft. Auf dieser Webseite informieren wir Sie laufend und transparent über alle weiteren Projektschritte.

Fragen und Antworten zum Windpark

Ein Vorranggebiet für Windenergie ist eine Fläche, die in der Regionalplanung ausdrücklich für die Nutzung von Windkraftanlagen festgelegt wurde und in der diese Nutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen hat. Innerhalb eines Vorranggebiets sind konkurrierende Vorhaben ausgeschlossen, wenn sie die Errichtung, den Betrieb oder das Repowering von Windenergieanlagen beeinträchtigen würden.

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist gesetzlich beschlossen, um die nationalen Klimaziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Nach dem novellierten Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen die Bundesländer verbindliche Flächenziele erfüllen – bis 2032 sollen bundesweit 2 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen sein.

Im Rahmen dieser Vorgaben hat das Landratsamt das Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen. Geeignete Flächen werden dabei in den jeweiligen Regierungsbezirken auf Basis zahlreicher Kriterien ausgewählt: Neben einem ausreichenden Windertrag müssen sie unter anderem außerhalb von Schutzgebieten wie Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten liegen, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung einhalten und dürfen keine erheblichen Nutzungskonflikte (z.B. mit Flugsicherung oder Funkanlagen) aufweisen.

Das ausgewiesene Gebiet erfüllt diese Anforderungen und bietet damit gute Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Windparkbetrieb.

Aktuell sind im Vorranggebiet insgesamt sieben Windenergieanlagen geplant. Diese Zahl kann sich im Verlauf des Genehmigungsprozesses noch leicht verändern, da sowohl Standortanpassungen als auch Reduzierungen möglich sind. Die Anlagen erreichen je nach Modell eine Nennleistung von bis zu 7,2 Megawatt (MW) und können jährlich bis zu 16 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen. Der tatsächliche Ertrag variiert jedoch von Jahr zu Jahr und hängt unter anderem von den jeweiligen Windverhältnissen und der Beeinflussung durch benachbarte Anlagen ab. Die Standorte innerhalb des Vorranggebiets wurden so gewählt, dass ein möglichst hoher Ertrag bei gleichzeitig größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur- und Anwohnerschutz erzielt werden kann. Aufgrund der Rodener Windverhältnisse sowie der Konkurrenzsituation der bestehenden Windenergieanlagen wird von 12,5 Mio. erzeugten kWh Strom ausgegangen.
Zum Vergleich: Eine einzige Anlage könnte damit rechnerisch rund 3.500 durchschnittliche Haushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Strom versorgen.

Grundsätzlich lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft bei der Errichtung von Windenergieanlagen nicht vollständig vermeiden. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Planung: Schon bei der Ausweisung der Vorranggebiete durch die zuständigen Behörden wurden zahlreiche Schutzaspekte berücksichtigt – unter anderem der Ausschluss ökologisch sensibler Räume, geschützter Lebensräume und markanter Landschaftsbildachsen. Auch in der weiteren Planungsphase wird großer Wert auf den Schutz von Natur und Artenvielfalt gelegt. Die konkreten Standorte werden in enger Abstimmung mit den Kommunen festgelegt. Wo möglich, wird auf bereits erschlossene Flächen oder bestehende Windstandorte zurückgegriffen, um zusätzliche Eingriffe in unberührte Natur zu vermeiden und bestehende Infrastrukturen effizient zu nutzen.

Moderne Windenergieanlagen sind so konstruiert, dass sie den gesetzlichen Lärmschutzvorgaben klar entsprechen. Im Genehmigungsverfahren wird durch Schallgutachten genau geprüft, ob die zulässigen Grenzwerte an allen relevanten Orten, insbesondere an Wohnbebauung, eingehalten werden. Diese Grenzwerte richten sich nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und unterscheiden zwischen Tages- und Nachtzeiten.
Bei der Standortwahl wird zudem darauf geachtet, dass ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung eingehalten wird. In etwa 1.000 Metern Entfernung liegt der Schalldruckpegel einer modernen Windenergieanlage typischerweise zwischen 35 und 40 Dezibel – das entspricht etwa dem Rascheln von Blättern im Wind. Sollte es erforderlich sein, können die Anlagen bei bestimmten Bedingungen automatisch heruntergeregelt werden, um die Schallemissionen weiter zu verringern.

Der Windpark bringt zahlreiche Vorteile für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger. Durch Pachteinnahmen für gemeindliche Flächen sowie den sogenannten „Wind-Cent“ erhält die Kommune jährlich ca. 100.000 € pro Windenergieanlage. Zusätzlich fließen Gewerbesteuereinnahmen an die Gemeinde, was die finanzielle Handlungsfähigkeit nachhaltig stärkt.
Darüber hinaus ist eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über eine Energiegenossenschaft geplant, sodass sich alle Interessierten aktiv am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen können. Auch die Gemeinde selbst erhält die Möglichkeit, sich am Windpark zu beteiligen. Zusätzlich ist ein vergünstigter, regionaler Ökostromtarif in Planung, damit die Menschen vor Ort auch beim eigenen Strombezug von der Energiewende profitieren können. Die Höhe der konkreten finanziellen Einnahmen (u.a. Pachten) von der Kommune bestimmen sich durch die Windpark-Gegebenheiten (Anzahl WEA, Bürgerbeteiligungsmodelle, Genehmigungskosten etc.) und ist erst zum späteren Zeitpunkt bestimmbar.

Dass auf diesem Vorranggebiet weitere Windenergieanlagen entstehen werden, steht außer Frage. Der Kommune sollte daran gelegen sein, möglichst umfangreich von dem Vorhaben zu profitieren.

DIE ENERGIE entwickelt das Projekt und wird der zukünftiger Betreiber des Windparks. Gemeinsam mit der Schwestergesellschaft der Thüga Erneuerbaren Energien, welche bereits eine Vielzahl an Windparkprojekten realisiert hat, werden Kompetenz und Regionalität vereinbart. Die Planung für diesen Windpark übernimmt das Planungsbüro Plan PSW aus Bayreuth. Daneben sind sowohl die Gemeinde als auch die privaten Grundstücksbesitzer maßgeblich am Projekt beteiligt. Allen Grundstücksbesitzern im Vorranggebiet wurde im Vorfeld angeboten, sich am Poolflächen-Modell zu beteiligen, sodass sie in jedem Fall von der Errichtung einer Windenergieanlage finanziell profitieren. Für den Betrieb wird wie üblich eine Betreiber-Kommanditgesellschaft gegründet. An dieser können sich später Bürger und auch die Kommune beteiligen.

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen, wie sich die Bürger am Windpark-Projekt beteiligen können: eine aktive Teilnahme an Informations- und Dialogmöglichkeiten sowie eine finanzielle Beteiligung.

Wir möchten den Bürgern der Region frühzeitig die Gelegenheit geben, sich aktiv in das Projekt einzubringen. Dazu bieten wir eine Reihe von Informationsveranstaltungen und öffentlichen Veranstaltungen an, bei denen Sie mehr über den Windpark erfahren und Ihre Fragen und Anliegen direkt einbringen können. Zusätzlich stellen wir umfassende, öffentlich zugängliche Materialien zur Verfügung, damit sich jeder Bürger umfassend informieren kann.

Neben der aktiven Teilnahme an der Informations- und Dialogphase haben die Bürger auch die Möglichkeit, sich finanziell am Windpark zu beteiligen. Geplant ist die Gründung einer Energiegenossenschaft, bei der Bürger direkt in das Projekt investieren und somit vom wirtschaftlichen Erfolg des Windparks profitieren können. Eine weitere Möglichkeit könnte die Beteiligung über ein Bürgerdarlehen sein. In diesem Fall stellen Bürger Darlehen zur Verfügung und erhalten dafür feste Zinsen als Rendite auf ihre Investition. Beide Formen der finanziellen Beteiligung bieten den Bürgern die Chance, das Projekt aktiv zu unterstützen und von dessen Erfolg zu profitieren. Konkretere Informationen hierzu erhalten Sie in den nächsten Veranstaltungen.

Es muss alles inklusive des gesamten Fundaments zurückgebaut werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss eine Rückbaukostenschätzung abgegeben werden und bei Baubeginn muss eine Rückbaubürgschaft hinterlegt werden, zugunsten der Genehmigungsbehörde mit der festgesetzten Rückbaukostensumme. Diese beläuft sich zwischen 350.000 – 480.000 EUR pro Windrad. Wird die Summe nicht hinterlegt, darf nicht mit dem Bau begonnen werden.

Das Vorranggebiet für den Windpark wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl von fachlichen Kriterien festgelegt, um sowohl die Effizienz der Windnutzung als auch die Verträglichkeit mit der Umwelt und den Bedürfnissen der Gemeinde zu gewährleisten. Zu den maßgeblichen Kriterien gehören:

Es wurde darauf geachtet, dass der Abstand zu Wohngebieten ausreichend groß ist, um Lärm- und Schattenwirkungen zu minimieren und die Lebensqualität der Anwohner zu schützen.

Das Gebiet wurde so ausgewählt, dass es keine oder nur geringe Auswirkungen auf geschützte Naturräume, seltene Pflanzenarten oder Tiere hat. Besondere Rücksicht wird auf Natura 2000-Gebiete und andere Schutzflächen genommen.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Erholungsräume und kulturelle Werte wurden berücksichtigt, um eine möglichst harmonische Integration der Windkraftanlagen in die bestehende Umwelt zu gewährleisten.

Wälder und Weinbauflächen, die im Bereich des Vorranggebiets liegen, wurden bei der Planung berücksichtigt, um negative Auswirkungen auf diese landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zu vermeiden.

Gebirgsmoränen, Gewässer und Hochwasserschutzgebiete wurden vermieden, um die natürlichen Wasserhaushalte nicht zu beeinträchtigen.

Das Vorranggebiet wurde unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit und möglicher Bodenschatzvorkommen ausgewählt, um Störungen in der Nutzung des Bodens zu vermeiden.

Die Nähe zu bestehenden Straßen und Stromnetzen wurde berücksichtigt, um die notwendigen Anschlüsse und die Erreichbarkeit der Windanlagen sicherzustellen.

Gebirgslinien und militärische Sperrgebiete wurden ebenfalls bei der Auswahl des Gebiets beachtet, um keine Konflikte mit dem Luftverkehr oder militärischen Einrichtungen zu verursachen.

Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass die Fläche eine hohe Eignung für die Windnutzung bietet und gleichzeitig keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung durch Landwirtschaft oder andere Wirtschaftsbereiche hat.

Bei der Festlegung der Gebietsgrenzen wurden vorher definierte Suchräume und Karten zur möglichen Windnutzung berücksichtigt, um die optimale Nutzung vorhandener Flächen sicherzustellen.

Diese sorgfältige Abwägung der verschiedenen Kriterien gewährleistet, dass das Vorranggebiet sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die Interessen der Anwohner und der Gemeinde berücksichtigt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Regierung von Unterfranken:

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